gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

  • Check up Untersuchung alle 3 Jahre ab dem 35ten Lebensjahr. Patienten im Hausarztvertrag der AOK haben jährlich Anspruch auf eine Check up Untersuchung
  • einmalige Untersuchung auf eine versteckte Infektion mit Hepaitis B und C
  • einmalige Check up Untersuchung für Patienten unter 35 Jahre
  • Hautkrebsscreening Untersuchung alle 2 Jahre ab 35 Jahre
  • Darmkrebsvorsorgeuntersuchung ab 50 Jahre: Für Männer wird eine Koloskopie ab 50 Jahre empfohlen, Frauen ab 55 Jahre. Ab 50 Jahre kann jährlich ein Test auf okkultes Blut im Stuhl durchgeführt werden, wenn keine Darmspiegelung durchgeführt wurde. Ab 55 Jahre kann die Stuhluntersuchung alle 2 Jahre bei Personen durchgeführt werden, die sich gegen eine Vorsorgedarmspiegelung entschieden haben.
  • Bauchaortenscreening für Männer ab 65 Jahre. Mit dem Ultraschall wird untersucht, ob die Bauchschlagader zu stark erweitert ist und dadurch Gefahr besteht, dass diese reißen kann
  • Krebsvorsorgeuntersuchung der Prostata und Genitalien beim Mann ab 45 Jahre
  • Geriatriescreening ab 70 Jahre. Dieses gibt Patienten und Ihren Angehörigen Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand und ermöglicht zielgerichtete Versorgung geriatrischer Beschwerden
  • Standartimpfungen
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung
  • Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.